Rechtsprechung
BGH, 04.06.1962 - III ZR 172/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Anspruch auf angemessene Entschädigung in Form der Erstattung des Verkehrswertes eines Grundstücks
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.06.1959 - III ZR 66/58
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 172/61
Die dagegen nur von den Klägerinnen teilweise eingelegte Berufung mit dem Ziel der Verurteilung zur Zahlung weiterer 47.363,40 DM war erfolglos geblieben, doch wurde das Berufungsurteil auf Revision der Klägerinnen durch Urteil des auch jetzt erkennenden Senats vom 8. Juni 1959 (III ZR 66/58 = BGHZ 30, 281) aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil nicht beachtet war, daß sich bei unrichtiger Festsetzung der Entschädigung der für ihre Berechnung maßgebende Stichtag verschiebt.Diese Grundsätze entsprechen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere der in dieser Sache ergangenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Juni 1959 (BGHZ 30, 281).
- BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52
Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts
Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 172/61
Es ist jedoch nicht Aufgabe des Richters, nach § 139 ZPO die durch Anwälte vertretenen Parteien zu veranlassen, neue Klaggründe einzuführen oder neue Einreden bzw. Einwendungen zu erheben (RGZ 97, 243; 165, 226/233; BGHZ 7, 208/211). - BGH, 29.06.1955 - IV ZR 55/55
Neue Urkunden im Revisionsrechtszug
Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 172/61
Das Revisionsgericht kann zwar gewisse neue Tatsachen verwerten, die zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen würden (BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50] ; 18, 59), [BGH 29.06.1955 - IV ZR 55/55] doch ist ein derartiger Restitutionsgrund nicht vorgetragen. - BGH, 09.07.1951 - IV ZR 3/50
Berücksichtigung eines Restitutionsgrunds in der Revision
Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 172/61
Das Revisionsgericht kann zwar gewisse neue Tatsachen verwerten, die zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen würden (BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50] ; 18, 59), [BGH 29.06.1955 - IV ZR 55/55] doch ist ein derartiger Restitutionsgrund nicht vorgetragen. - RG, 06.11.1940 - II 48/40
1. Kann der Reichskommissar für die Preisbildung streitige und unabgewickelte …
Auszug aus BGH, 04.06.1962 - III ZR 172/61
Es ist jedoch nicht Aufgabe des Richters, nach § 139 ZPO die durch Anwälte vertretenen Parteien zu veranlassen, neue Klaggründe einzuführen oder neue Einreden bzw. Einwendungen zu erheben (RGZ 97, 243; 165, 226/233; BGHZ 7, 208/211).